Der Weg zur Physiotherapie

Die Therapie von Kranken erfolgt immer nach ärztlicher Anordnung. 
Im Bereich der Gesundheitsförderung und Vorsorge ist die Behandlung auch ohne ärztliche Anordnung möglich.


Unsere Praxis ist eine Wahlpraxis, möchten Sie nach der Therapie einen Antrag auf Teilrückerstattung der Kosten stellen folgen Sie folgendem Procedere:

Für eine physiotherapeutische Behandlung benötigen Sie eine Verordnung (Zuweisung). Diese stellt Ihnen Ihre behandelnde Ärztin bzw. Ihr behandelnder Arzt aus.

Die Verordnung muss im  Regelfall vor Behandlungsbeginn von Ihrer Krankenkasse bewilligt werden.

Nach der Behandlung erhalten Sie eine Honorarnote - die Verrechnung erfolgt direkt.

Danach können Sie bei Ihrer Krankenkasse einen Antrag auf Teilrückerstattung der Behandlungskosten stellen, indem Sie Ihre bewilligte Verordnung + Honorarnote + Zahlbestätigung abgeben.

Es folgt eine automatische Rücküberweisung auf Ihr Bankkonto.

Bei Vorhandensein einer zusätzlichen Versicherung ist eventuell eine Rückerstattung des Differenzbetrages möglich.

Kosten

30 min Behandlung … 50,00€

45 min Behandlung … 72,00€
60 min Behandlung … 96,00€
75 min Behandlung … 120,00€
90 min Behandlung … 144,00€

Hausbesuchspauschale für Markt Allhau 30,00€
(Aktuell haben wir keine freien Kapazitäten für Hausbesuche)

Wir ersuchen um

Terminabsagen spätestens 24h vor dem Termin. Erfolgt die Absage später oder kommt es zu einem Versäumnis, wird die Einheit zu 100% verrechnet.